Das Baukindergeld – alles Wichtige im Überblick

kleines Haus auf einer Hand
Mit dem Baukindergeld rückt der Traum vom Eigenheim etwas näher - Foto: cookelma / depositphotos.com

Was ist das Baukindergeld?

Seit dem 18. September 2018 kann für einen neu errichteten Bau oder für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung eine neue Förderung beantragt werden. Das Baukindergeld wird rückwirkend zum 01. Januar 2018 gewährt. Hierzu bedarf es eines Antrages bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das Baukindergeld soll den Antragsteller bei dem ersten Bau oder dem erstmaligen Kauf einer Immobilie unterstützen. Damit tritt es an die Stelle der Eigenheimzulage, die mit Ende des Jahres 2005 abgeschafft wurde.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Baukindergeld kann von Familien oder alleinerziehenden Elternteilen bei der KfW beantragt werden, wenn sich mindestens ein Kind im Haushalt befindet. Das Kind darf das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zudem muss nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Die Förderung beträgt 1.200 Euro pro Kind im Jahr. Bei zwei minderjährigen Kindern kann der Antragsteller demnach mit einem jährlichen Zuschuss von 2.400 Euro rechnen. Der Zuschuss wird höchstens für zehn Jahre gewährt. Die maximale Förderung für ein Kind beträgt demnach 12.000 Euro.

Der Antrag auf Baukindergeld kann frühestens gestellt werden, wenn die Immobilie bezugsfertig ist. Hierbei sollte beachtet werden, dass der Antrag durch einen Eigentümer spätestens drei Monate nach Bezug der selbstgenutzten Immobilie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau vorliegen muss. Maßgeblich ist das Einzugsdatum, das aus der Anmeldebestätigung des lokalen Ordnungsamtes hervorgeht. Soll eine Immobilie gekauft werden, die zuvor von dem zukünftigen Eigentümer gemietet wurde, ist eine Förderung durch die KfW ebenfalls möglich. Hier muss der Antrag spätestens drei Monate nach Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden. Zu beachten ist, dass der Kaufvertrag durch einen Notar bestätigt wurde.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Wer den Bau eines Hauses oder den Erwerb einer Immobilie mit der Förderung von Baukindergeld finanziell unterstützen möchte, sollte beachten, dass die Baugenehmigung oder das Datum des notariell beglaubigten Kaufvertrages nach dem 01. Januar 2018 und vor dem 31. Dezember 2018 erteilt, beziehungsweise geschlossen, wurden. Baugenehmigungen und Kaufverträge, die außerhalb dieses Zeitraums erfolgten, werden nicht berücksichtigt.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Förderung durch Baukindergeld nur gewährt wird, wenn dies die erste Immobilie ist, die dem Antragsteller gehört. Hat er zuvor eine Immobilie besessen, wird der Antrag bei der KfW abgelehnt.

Unerheblich ist für die Beantragung von Baukindergeld, wo das Wohneigentum in Deutschland gebaut oder erworben wird. Allerdings wird es nur gewährt, wenn das Einkommen des Antragstellers eine Grenze nicht überschreitet. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das zu versteuernde Haushaltseinkommen den Betrag von 75.000 Euro nicht übersteigen darf. Für im Haushalt lebende Kinder wird bei der Ermittlung dieses Faktors ein Freibetrag zugestanden. Dieser Freibetrag liegt bei 15.000 Euro pro Kind. Bei einer Familie mit drei Kindern steigt demnach die Einkommenshöchstgrenze auf 120.000 Euro an. Das zu versteuernde Einkommen eines Haushalts ist nicht identisch mit dem jährlichen Bruttojahreseinkommen, das aus der Lohnsteuerkarte entnommen werden kann. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen wird mit dem Einkommensteuerbescheid von der Finanzbehörde festgelegt. Es liegt regelmäßig unter dem Jahresbruttoeinkommen der beiden Ehegatten.

Welche Probleme bestehen bei der Förderung durch Baukindergeld?

Bei dem Entschluss das Baukindergeld einzuführen lag der Fokus des Gesetzgebers auf der Förderung von Familien, die Wohneigentum erwerben wollten. Doch die Immobilienbranche sieht gerade hierin das Problem. Aus deren Sicht wurden Grundstücke und Immobilien nach Einführung der Förderung teurer verkauft, weil viele Verkäufer die Förderung auf den Verkaufspreis draufschlagen.

Außerdem hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau bekanntgegeben, dass die Mittel des Bundes zur Förderung durch Baukindergeld begrenzt sind. Dies bedeutet, wer seinen Antrag zu einem späteren Zeitpunkt stellt, erhält möglicherweise keine Förderung mehr. Weil der Kreis der Förderberechtigten sehr groß ist, könnte dies zu einem Run auf bestehende Immobilien und Baugrundstücke kommen. Die erhöhte Nachfrage treibt wiederum die Immobilienpreise in die Höhe. Wer dann noch an Wohneigentum interessiert ist, sollte nach den Immobilienexperten damit rechnen, dass er zur Finanzierung ein Darlehen aufnehmen muss. Der ursprüngliche Gedanke des Gesetzgebers ist damit schnell verpufft.

Ein weiteres technisches Problem kommt auch noch hinzu: Da die für die Bewilligung der Fördermaßnahme notwendigen Dokumente, wie Auszüge aus dem Grundbuch, Anmeldebestätigungen und Einkommensteuerbescheide nicht in das Online-Portal bei der bewilligenden Stelle eingestellt werden konnten, war die Antragstellung frühestens ab April 2019 möglich.

Fazit:

Bei der Einführung im September 2018 war das Baukindergeld ursprünglich dazu gedacht, Familien und Alleinerziehende zu unterstützen, wenn sie sich Wohneigentum anschaffen wollten. Für jedes im Haushalt lebende Kind unter 18 Jahren soll ein jährlicher Betrag von 12.000 Euro gezahlt werden. Es müssen aber auch die negativen Effekte bedacht werden. So könnte die Förderung Verkäufer dazu verleiten, die Preise für ihre Immobilien in die Höhe zu treiben. Familien mit geringem finanziellem Rückgrat ist es dann nicht mehr möglich, ein Haus zu bauen oder zu kaufen. Es sei denn, sie nehmen einen höheren Kredit auf.